Der Elternbeirat der Mittelschule Neptunweg

 

 

Der Elternbeirat der Mittelschule Neptunweg stellt sich vor

 

 

 

Im Schuljahr 2021/ 22 wurde der Elternbeirat wie folgt gewählt!

 


Eine lebendige und aktive Schule entsteht, wenn Lehrer, Schüler und Eltern alle Möglichkeiten nutzen, sich für die Belange der Schule einzusetzen und bereit sind zu verstehen wie Schule funktioniert!

 

 

Schulleitung, Lehrer und Eltern sind Partner bei der Erziehung unserer Kinder. Der Elternbeirat ist hier ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Er wird gestützt, durch eine lange und gute Zusammenarbeit mit der Schulleitung.

 

Wahl:

Die Wahl des Elternbeirats findet in der Regel jährlich, im Anschluss an die  Wahl des Elternklassensprechers statt. Der Elternbeirat wählt in seiner ersten Sitzung aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.

 

Amtszeit:

Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Sie beginnt mit dem ersten Zusammentritt des gewählten Elternbeirats und endet mit dem ersten Zusammentritt des neuen Elternbeirats im darauf folgenden Schuljahr.

 

Tätigkeit und Schweigepflicht:

Die Tätigkeit der Mitglieder ist ehrenamtlich. Die Mitglieder haben auch nach Beendigung der Mitgliedschaft  Verschwiegenheit zu bewahren über alle Angelegenheiten, die ihnen während ihrer Tätigkeit als Elternbeirat bekannt werden.

 

Aufgaben:

Der Elternbeirat wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind beratend und

-         bemüht sich das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften in gemeinsamer Verantwortung für die Bildung und Erziehung der Schüler zu vertiefen,

-         setzt sich für Wünsche und Anregungen der Eltern ein,

-         wirkt aktiv bei Veranstaltungen der Schule, wie Sommerfeste usw.  sowie deren Planung und Organisation mit (Wobei Spenden und Mithilfe der Eltern immer willkommen und auch notwendig sind),

-        fördert die Anteilnahme der Eltern am Leben und Arbeiten der Schule,

-        vertritt die Belange der Schule bei der Schulaufsichtsbehörde, beim Schulträger und der Öffentlichkeit, sofern die Mitverantwortung der Eltern dies verlangt.

 

 

Es hat sich in der Vergangenheit immer wieder als vorteilhaft erwiesen, wenn der Elternbeirat in den nötigen Fällen direkt mit dem Schulamt, Aufwandsträger oder anderen Einrichtungen und Institutionen in Kontakt tritt, da er auch in Erziehungsfragen und organisatorischen Belangen die Interessen der Eltern vertreten kann.